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24.09.2015 | Pressemitteilung

Gesetz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Kindeswohl muss Vorrang haben

Von: Stefan Hoffmann

 

„Das Gesetz muss seinem Titel gerecht werden“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Morgen wird im Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ behandelt. Die betroffenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sollen dann bundesweit verteilt werden. Die AWO sieht in dem Gesetz bisher vor allem ein Verteilungsgesetz zur Entlastung einiger Kommunen. „Wir benötigen dringend bundesweite Standards, die von allen Kommunen erfüllt werden müssen, die minderjährige Flüchtlinge aufnehmen. Das wird ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes nicht funktionieren. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen muss Vorrang haben“, betont Stadler. Grundsätzlich begrüßt die AWO aber, dass mit dem Gesetz die Grundlage für eine qualitativ gute Begleitung und Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen geschaffen werden soll. Von dem geplanten Verteilungsschlüssel müsse aber abgesehen werden.
Die AWO sieht in der Betreuung und Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie hat wiederholt zu dem Gesetzesverfahren Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass man vor allem nicht vergessen dürfe, dass es sich bei den Betroffenen um Kinder und Jugendliche handelt, die teilweise hochtraumatisiert sind und die es zum Teil unter katastrophalen und lebensbedrohlichen Fluchtbedingungen bis nach Deutschland geschafft haben. Insgesamt beantragten laut Bundesregierung im Jahr 2014 4.399 unbegleitete Minderjährige Asyl. Für 2015 wird ein Mehrfaches erwartet.
Nach Meinung der AWO ist es mit dem Gesetz allein nicht getan. Vor allem müsse untersucht werden, welche Auswirkungen die neuen Regelungen haben. Die geplanten 330.000 Euro für eine fünfjährige Evaluation werden in jedem Fall nicht ausreichen, um Erkenntnisse über negative Auswirkungen des Gesetzes zu erhalten, die dem Kindeswohl widersprechen und somit ein frühzeitiges Nachsteuern ermöglichen.

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