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18.03.2015 | Pressemitteilung

Fachgespräch für mehr Qualität in Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten

Von: Mona Finder

 

Ein breit aufgestelltes Bündnis aus dem Bereich der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung kommt heute zu einem Fachgespräch zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen zusammen. „Kaum ein Bereich im Bildungswesen unterliegt dem Preisdruck des Marktes so stark wie die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das AWO Engagement. Das bisherige Vergabeverfahren müsse überarbeitet werden, da darunter sowohl die Qualität der Bildungsangebote als auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten stark leiden würden.
Im Mittelpunkt des heutigen Fachgesprächs stehen die geplante Reform des Vergaberechtes für Dienstleistungen und die Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III. An dem Gespräch nehmen neben den Bündnismitgliedern die arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft teil.
Das Bündnis möchte die von GEW und Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit organisierte Veranstaltung nutzen, um noch einmal klar auf die aktuellen Probleme in diesem Dienstleistungssektor hinzuweisen. Es möchte darauf hinwirken, dass die Reform des Vergaberechts zukünftig gute Arbeit wieder ermöglicht: „Qualität, Innovation und sozialrechtliche Aspekte müssen stärker als bisher berücksichtigt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende. So sehe es auch die Europäische Richtlinie für Dienstleistungen 2014/24/EU vor.
Hintergrundinformationen
Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen. Es handelt sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.
Das Bündnis besteht aus DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit (BAG Arbeit), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW), dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – dem Bildungsverband e.V. (BBB), dem Deutschem Verein für öffentliche und private Fürsorge, dem Evangelischem Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Bereits am 16.10.2014 führte das Bündnis eine öffentliche Fachveranstaltung zu den erforderlichen Veränderungen im Vergaberecht durch.

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