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07.07.2016 | Pressemitteilung

AWO zur Verabschiedung des Integrationsgesetzes

Von: Mona Finder

 

Zur Verabschiedung des Integrationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:
„Die AWO ist überzeugt, dass die Inklusion Geflüchteter nur erfolgen kann, wenn ihnen eine echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Inklusion oder Integration in eine Gesellschaft ist ein zeit- und kostenintensiver Prozess, der den entschlossenen Willen Aller erfordert. In diesem Sinne begrüßen wir es, dass die Bundesregierung erstmals in der bundesdeutschen Geschichte ein Gesetz verabschiedet, das sich mit dem Thema Integration beschäftigt, halten aber viele Regelungen für nicht zielführend. Integration ist nichts, was durch Sanktionen erzwungen werden kann.
Grundsätzlich begrüßt die AWO die durch das Gesetz verbesserte Arbeitsmarkintegration Geflüchteter, denn Beschäftigung ermöglicht den Menschen Perspektiven. Das Integrationsgesetz beinhaltet aber auch integrationshemmende Mechanismen, wie die, geflüchtete Menschen in solche mit und ohne gute Bleibeperspektive zu unterscheiden. Die Möglichkeit, mit der Niederlassungserlaubnis echten dauerhaften Schutz und Sicherheit in einem Land zu erhalten, bietet nach Ansicht der AWO die beste Grundlage und Motivation für geflüchtete Menschen, sich mit der Gesellschaft zu identifizieren und zu integrieren. Deshalb lehnen wir die Regelung im Integrationsgesetz ab, die es anerkannten Flüchtlingen erschwert, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Auch die neu geschaffenen Sanktionen im Leistungsbezug mit den unterstellten Widerständen gegenüber der Integration sind eher hemmend als integrationsfördernd.
Für die AWO ist es ein zentrales Anliegen, dass das Recht auf ein individuelles Asylverfahren in jedem Fall erhalten bleiben muss. Nur durch ein faires, ergebnisoffenes Verfahren gelingt es, geflüchteten Menschen den notwendigen effektiven Schutz und dauerhafte Sicherheit zu garantieren. Dabei hat der Mensch als Individuum stets im Vordergrund zu stehen. Das Integrationsgesetz wird diesem Anspruch nur teilweise gerecht. Wir werden seine Auswirkungen durch unsere Dienste vor Ort kritisch begleiten.“

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